Stationäre Pflege oder Kurzzeitpflege

Das Demenzpflegezentrum bietet 79 stationäre Pflegeplätze für die Pflege und Betreuung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen.

Neben der stationären Pflege bieten wir eingestreut auch Kurzzeitpflege an.

Stationäre Pflege

Stationäre Betreuung und Pflege ist dann unvermeidlich, wenn der fortgeschrittene Krankheitszustand einen Verbleib in der häuslichen Umgebung nicht mehr zuläßt. Entweder weil keine Angehörigen oder Personen da sind, die die Pflege und Betreuung leisten können oder weil der Schweregrad der Erkrankung in den Händen von Fachkräften liegen sollte.

Stationäre Heimkosten in Euro ab 01.07.2024

Pflegegrade Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil Ihr Eigenanteil (abzgl. 15% Leistungszuschlag)
Pflegegrad 1 3.629,11 € 3.307,32 €
Pflegegrad 2 3.624,24 € 3.303,19 €
Pflegegrad 3 3.624,24 € 3.303,19 €
Pflegegrad 4 3.624,24 € 3.303,19 €
Pflegegrad 5 3.624,24 € 3.303,19 €

Entlastung bei den Pflegeheimkosten ab 2022:

Besonders die langjährigen Bewohner eines Pflegeheims sollen beim Eigenanteil für die Pflege ab 2022 finanziell entlastet werden. Umso länger der Aufenthalt im Pflegeheim, desto höher ist der sogenannte Leistungszuschlag für den Eigenanteil. Damit soll verhindert werden, dass sich ein langer Pflegeheimaufenthalt zur einer starken finanziellen Belastung entwickelt.

Zuschlag für den zu zahlenden Eigenanteil für die Pflegekosten nach Dauer des Aufenthaltes:

  • Bis 12 Monate: 15 Prozent                                (dann zu zahlender Eigenanteil: 3.303,19 €)
  • Mehr als 12 Monate: 30 Prozent                       (dann zu zahlender Eigenanteil: 2.982,13 €)
  • Mehr als 24 Monate: 50 Prozent                       (dann zu zahlender Eigenanteil: 2.554,06 €)
  • Mehr als 36 Monate: 75 Prozent                       (dann zu zahlender Eigenanteil: 2.018,98 €)

Wer also länger als drei Jahre im Pflegeheim lebt, bekommt einen Zuschlag von 75 Prozent auf den zu zahlenden Eigenanteil. (Bei der finanziellen Entlastung geht es allerdings nur um die Kosten für die Pflege, sowie für die Ausbildungsumlage. Entgelte für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden von der Pflegekasse nicht übernommen und müssen selbst bezahlt werden.)

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege oder Urlaubspflege ist dann geboten, wenn die pflegenden und betreuenden Angehörigen selbst Erholung und Regenerierung benötigen oder die körperlichen und/oder seelischen Einbußen der betroffenen älteren Menschen so weit fortgeschritten sind, dass eine dauerhafte stationäre Pflege in Erwägung gezogen wird, aber noch nicht entgültig entschieden ist und/oder der Krankheitszustand eine zeitweilige Verschlechterung erfährt – auch u. U. durch zusätzliche Erkrankungen – , aber noch Perspektiven für eine Besserung bestehen.

Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis 1.774 € bzw.maximal 28 Tage

In Pflegegrad 1 bis 125 € bei maximal 28 Tagen

Beispielrechnung bei 28 Pflegetagen

Pflegegrad Pflegesatz pro Tag Gesamtkosten bei 28 Tagen Zahlung Pflegekasse zu zahlender Eigenanteil bei 28 Pflegetagen
Pflegegrad 1 123,41 3.455,48 125,00 3.330,48 €
Pflegegrad 2 144,45 4.044,60 1.774,00 2.270,60 €
Pflegegrad 3 160,63 4.497,64 1.774,00 2.723,64 €
Pflegegrad 4 177,49 4.969,72 1.774,00 3.195,72 €
Pflegegrad 5 185,05 5.181,40 1.774,00 3.407,40 €

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